SALZBURG. Gerade für einen gesundheitsfördernden Betrieb soll es ein MUSS sein, eine möglichst rauchfreie innerbetriebliche Umgebung zu gewährleisten. „Rauchfreiheit“ passt besonders gut zur SALK deren Auftrag es ist „Gesundheit & Genesung“ zu fördern. Außerdem besteht aufgrund verschärfter gesetzlicher Bedingungen des Nichtraucher-Schutzes seit 2005 Handlungsbedarf. Am 31. Mai 1987 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Weltnicht-rauchertag ausgerufen und steht seitdem jedes Jahr unter einem anderen Motto. 2007 heißt das Motto „Rauchfrei genießen“ und steht für rauchfreie öffentliche Gebäude ein - insbesondere für die rauchfreie Gastronomie.
Auftraggeberin Landeshauptfrau Gabi Burgstaller
"Mein Auftrag an das Management der SALK, die Landeskranken-häuser rauchfrei zu machen, ist eigentlich nur die logische Fortsetzung der Landesgesundheitspolitik, denn eines der 10 Landesgesundheitsziele lautet "Reduzierung von Lungenerkrankungen, Durchführung von Nichtraucher-Programmen. Wenn es um den Nichtraucherschutz geht, dann ist klar, dass wir nicht etwas von Gastronomiebetrieben verlangen können, was wir selber nicht machen“, betont Gesundheitsreferentin und Landeshauptfrau Gabi Burgstaller und ergänzt: „Deshalb habe ich eine klare Botschaft: In den Landeskliniken soll Nichtrauchen zum Normalzustand werden, das Rauchen die Ausnahme werden. Wir müssen ein gutes Vorbild sein, und deshalb freut es mich besonders, dass auch so viele andere Krankenhäuser1 den Weg mit uns gehen wollen.
“Start eines gemeinsamen (Raucher+Nichtraucher) Projektes
In den Salzburger Landeskliniken arbeiten ca. 4.900 MitarbeiterInnen und werden jährlich ca. 94.000 stationäre Patienten und ca. 650.000 ambulante Patienten behandelt (Stand: 2006). „Als größte Gesundheitseinrichtung im Land Salzburg haben wir als SALK eine besondere gesellschaftliche Verantwortung“, betont die Medizinische Prokuristin der SALK und Projektleiterin des „Gemeinsam-rauchfrei“ Projektes, Dr. Christine Rühle. Die Entwicklung des „Rauchfreien Krankenhauses“ orientiert sich am Europäischen Netzwerk „Rauchfreies Krankenhaus“ und erfolgt in drei Etappen:
Seitens der SALK Geschäftsführung gibt es ein klares JA zum „SALK-Gemeinsam-Rauchfrei“ Projekt. Es werden dazu alle organisatorischen und haushaltsspezifischen Entscheidungen getroffen, um die Umsetzung zum rauchfreien Krankenhaus zu unterstützen und voranzutreiben. Die Konzeption und Umsetzung des „SALK-Gemeinsam-Rauchfrei“ Projektes wird ein demokratischer Prozess bei dem die MitarbeiterInnen (ob Raucher oder Nichtraucher) aktiv miteinbezogen werden.
GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN:
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) § 30
Novelliertes Tabakgesetz (BGBl I Nr. 167/2004)
KAKuG (§ 6 Abs. 1 lit. e)
S-KAG-2000 (§ 20 Abs. 1 lit. h)
Mutterschutzgesetz §4 Abs 6 (spezieller Schutz vor Tabakrauch)
In Österreich stellt der Zigarettenkonsum das bedeutendste, vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. „Rund 2,3 Mio. ÖsterreicherInnen rauchen regelmäßig. In Salzburg greift ca. 1/3 der Bevölkerung täglich zur Zigarette, aber auch das Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Michael Studnicka, Primar der Universitätsklinik für Pneumolgie der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität an den Salzburger Landeskliniken.
Der Nichtraucherschutz ist ein vordringliches Anliegen, nicht nur in Österreich. Mit dem neuen Tabakgesetz wurde in Österreich ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Eine Evaluierung des Nichtraucherschutzes wurde im ersten Quartal 2007 in Österreich durchgeführt. Hierbei wurden noch deutliche Mängel festgestellt. Ziel der Bundesregierung ist es, klare Regelungen des Nichtraucher-schutzes einschließlich Sanktionen bis 1. Jänner 2008 zu erstellen.
SALK Betriebsrat schützt Nichtraucher
Auch der Betriebsrat ist Projektmitglied und gesetzlich verpflichtet: Er hat die Pflicht zu prüfen, ob die ArbeitnehmerInnen-Schutzbestimm-ungen eingehalten werden. „Wir werden seit vielen Jahren immer wieder von nicht-rauchenden MitarbeiterInnen kontaktiert, die mehr Schutz fordern“, erklärt Bernhard Treschnitzer, Zentralbetriebsrat der SALK. „Ein gemeinsamer Weg ist hier für ein gutes Betriebsklima entscheidend. Als Projektmitglied werden wir sehr darauf achten. Ziel ist, mehr Schutz für Nichtraucher un Gesundheitsförderungs-programme für Raucher“, ergänzt Treschnitzer. Gesetzlich festgelegt ist auch, dass Rauchpausen nicht als Arbeitszeit gelten – d.h. Arbeitnehmer haben kein Recht auf die 5 Minuten Rauchpause während der Arbeitszeit.
SALK Mitarbeiter aktiv bei der Gestaltung:
Lungenfunktionstest deckt auf
Zu den Krankheiten, die maßgeblich durch den Tabakkonsum hervorgerufen oder durch ihn ungünstig beeinflusst werden gehören vor allem Herz-Kreislauf-, Atemwegs- wie z. B. die COPD (chronisch obstruktive Lungenkrankheiten) und Krebserkrankungen. Das Rauchen hat aber auch Auswirkungen auf den Stütz- und Bewegungsapparat, auf Hauterkrankungen sowie auf das Operationsgeschehen und auf postoperative Heilungsverläufe. Dr. Markus Lobendanz von der Universitätsklinik für Pneumologie und Albert Gruber von der Präventionsstelle an den Salzburger Landeskliniken, engagieren sich seit Jahren in der Raucherberatung und wissen um die Schwierigkeiten, Raucher zur Aufgabe ihres Tabakkonsums zu bewegen oder sie in ihrer Motivation zu unterstützen. Die Einschränkung der Lungenfunktion bzw. die Schädigung der Lunge kann mittels eines einfachen Lungentest, der so genannten Spirometrie beim Hausarzt, Lungefacharzt oder in der Universitätsklinik für Pneumolgoie an den Salzburger Landeskliniken festgestellt werden.
COPD betrifft beinahe jeden 10. Österreicher
Chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen – früher oftmals schlicht und einfach „Raucherlunge“ genannt – sind die Folge jahrelanger chronischer Entzündungen der Atemwege, hervorgerufen durch Umweltschadstoffe, Tabakrauch (auch Passivrauchen), Klimafaktoren sowie Staubbelastungen am Arbeitsplatz, wie sie beispielsweise in der Landwirtschaft gegeben sind. Auf die ständige Überflutung mit schädlichen Stoffen reagieren die Bronchien neben einer Verengung (Obstruktion) vorerst mit Husten, um die eingedrungenen Schadstoffe zu entfernen.
Um von den schädlichen Glimmstängeln loszukommen, brauchen die meisten Menschen professionelle Hilfe. Ärzte, Krankenschwestern, Hebammen, Apotheker, Zahnärzte, Psychologen und Physiotherapeuten können kompetente Partner auf dem Weg zu einem rauchfreien Leben sein. Sie kennen den gesundheitlichen, aber auch den therapeutischen Nutzen der “Rauchfreiheit”. Als Gesundheitsexperten übernehmen sie aktiv gesellschaftliche Verantwortung, in dem sie sich für eine rauchfreie Umwelt engagieren.
WHO KOLLABORATIONSZENTRUM FÜR TABAKKONTROLLE:
Praktischer Codex der Tabakkontrolle für Organisationen der Gesundheitsberufe
Präambel: Um aktiv zur Verminderung des Tabakkonsums beizutragen und um die Tabakkontrolle regional, national und global auf die Tagesordnung der öffentlichen Gesundheit zu setzen stimmen die Organisationen der Gesundheitsberufe überein, dass sie:
Angenommen und unterzeichnet durch die Teilnehmer des informellen WHO-Meetings über Gesundheitsberufe und Tabakkontrolle.
Genf, 28-30 Januar 2004
1KH Tamsweg: will am Projekt "Rauchfreies Krankenhaus" teilnehmen, der ärztliche Direktor hat bereits mit Prim. Studnicka Kontakt aufgenommen; KH Hallein: ist bereits ein rauchfreies Krankenhaus, da Teilnehmer am Netzwerk "gesundheitsfördernde Krankenhäuser", aber noch nicht 100%ig umgesetzt; KH Schwarzach: will sich beteiligen, sieht das sehr positiv; KH Zell: ist rauchfrei innerhalb der Gebäude, Raucher rauchen im Freien, möchten am Projekt "Rauchfreies Krankenhaus" teilnehmen, um den Nichtraucherschutz zu verstärken; Es fehlen derzeit noch Rückmeldungen des KH Mittersill, KH Oberndorf und der Barmherzigen Brüder.
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Mag. Mick Weinberger
Leiterin Public Relations und Klinikmarketing, Pressesprecherin
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4. Februar ist Weltkrebstag
Was es 2012 über Krebs zu wissen gibt
an der Christian-Doppler-Klinik
Wichtiges Bauprojekt für Salzburg vor der Umsetzung